Die Gewährung eines Anteils an den Erträgen des Erbes zu Lebzeiten des Erben

Frage
Mein Mann ist verstorben, und wir haben das Erbe verteilt. Mein Anteil war ein Gebäude, und eines meiner Kinder wohnt in zwei Wohnungen, die es miteinander verbunden hat, und zahlt keine Miete. Er ist jedoch für das Gebäude verantwortlich, sammelt die Miete und legt sie auf die Bank. Nach meinem Tod wird er wie seine Geschwister einen Anteil aus dem Erbe erhalten. Ist das, was ich tue, richtig, und was kann ich tun, um sicherzustellen, dass ich niemanden unter den Erben benachteilige? Das Geld ist natürlich auf meinen Namen bei der Bank.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn seine Arbeit jetzt beim Sammeln der Mieten dem Betrag der Miete der beiden Wohnungen entspricht, dann ist das gut und schön. Wenn die Miete jedoch höher ist, solltest du den anderen Erben den Betrag, der über seine Arbeit hinausgeht, geben, um Gerechtigkeit zwischen deinen Kindern zu gewährleisten. Gott weiß es besser.
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