Frage
Hat der vorübergehende Wahnsinnige Zakat zu zahlen, und wann ist sie fällig, wenn er von seinem Wahnsinn genesen ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Handlungen eines Geisteskranken, der nach dem Erwachsenwerden verrückt geworden ist, führen dazu, dass die Zakat entfällt, wenn seine Geisteskrankheit ein Jahr andauert. Wenn jedoch weniger als ein volles Jahr vergangen ist, entfällt die Zakat nicht und er muss sie rechtzeitig zahlen, da diese Geisteskrankheit keinen Einfluss hat, solange sie nicht ein volles Jahr andauert. Die Pflicht zur Zakat kehrt zurück, wenn er von seiner Geisteskrankheit genesen ist und seine Genesung ein Jahr anhält. Wie im Tebyīn al-Ḥaqāʾiq (1: 252/253) erwähnt, und Gott weiß es besser.