Die Gültigkeit des Satzes: "Und erhaben ist dein Ruhm" im Eröffnungsgebet

Frage
Wie steht es um die Gültigkeit des Verbots, dass der Betende im Eröffnungsgebet sagt: "Und erhaben ist dein Ruhm"?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist empfohlen, dies zu sagen. Denn von Al-Hakam ibn Umayr wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs  uns lehrte: "Wenn ihr zum Gebet aufsteht, hebt eure Hände und widersprecht nicht euren Ohren, dann sagt: Allahu Akbar, gepriesen seist Du, o Allah, und gelobt sei Dein Name, erhaben sei Deine Majestät, und es gibt keinen Gott außer Dir. Und wenn ihr nichts über den Takbir hinaus hinzufügt, genügt es euch." In Al-Mu'jam Al-Kabir 3: 218, und seine Überlieferung ist schwach, wie in Al-Majma' Al-Zawa'id R2592 und Al-Diraayah 1: 147 erwähnt. Aber in diesem Kapitel gibt es viele Hadithe, die auf die Angelegenheit hinweisen, darunter von Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, die sagte: "Der Prophet  sagte, wenn er das Gebet begann: Gepriesen seist Du, o Allah, und gelobt sei Dein Name, erhaben sei Deine Majestät, und es gibt keinen Gott außer Dir ... dann sagt er: Ich suche Zuflucht bei Allah, dem Allhörenden, dem Allwissenden, vor dem verfluchten Teufel, vor seinen Einflüsterungen und seinen Atemzügen" in Sunan Al-Tirmidhi 2: 10, und Al-Mustadrak 1: 465, und es wurde als authentisch eingestuft, sowie in Sunan Abu Dawood 1: 206 und anderen.
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