Frage
Kann eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, während der Trauerzeit arbeiten, auch wenn sie dazu nicht gezwungen ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist der Frau verboten, ihr Haus während der Wartezeit zu verlassen, es sei denn, es ist notwendig. Wenn ihr Verlassen des Hauses zur Arbeit notwendig ist, um sich selbst und ihre Kinder zu unterstützen, ist es erlaubt. Wenn es jedoch keine Notwendigkeit gibt, ist es ihr nicht erlaubt, das Haus zu verlassen. Und Gott weiß es besser.