Frage
Muss die Frau ihrem Mann in der Rechtsschule folgen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist für den Gelehrten und den Wissenden Pflicht, der Rechtsschule zu folgen, und die Laien folgen der Rechtsschule desjenigen, der sie berät, und halten sich an seine Worte, solange sie ihm vertrauen. Es ist der Frau erlaubt, sich in den Vorschriften der Scharia einer anderen Rechtsschule zu verpflichten als der ihres Ehemannes, und Gott weiß es besser.