Frage
Kann eine Person mehr als einer Rechtsschule angehören... zum Beispiel, wenn sie einer bestimmten Schule angehört und bei einer Frage eine Fatwa nach einer anderen Schule erhält, ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Schule ist ein sehr weites Wissen, das schwer zu beherrschen ist, und es ist nicht erlaubt, Fatwas zu geben, wenn man das Wissen lernt und beherrscht. Daher gibt es in der Fatwa nach der Meinung anderer keine wissenschaftliche Genauigkeit, und so etwas verursacht Fitna und Manipulation des Wissens und dessen Verlust. Daher ist es notwendig, dass eine Person sich an eine Schule hält, es sei denn, es gibt eine Notwendigkeit, nach Rücksprache mit den Gelehrten der anderen Schule. Und Allah weiß es besser.