Frage
Gibt es eine Meinung in den Rechtsschulen, die es erlaubt, die sechs Tage im Schawwal nachzuholen, falls man sie im Schawwal nicht fasten kann?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Fasten im Monat Schawwal ist empfohlen und keine Pflicht, daher gibt es keine Nachholung für diejenigen, die nicht sechs Tage im Schawwal gefastet haben. Es ist nicht verboten, zu einem anderen Zeitpunkt zu fasten, um diesen verpassten Segen auszugleichen. Gott weiß es am besten.