Frage
Hat der ursprüngliche Verrückte Zakat zu zahlen, und wann wird die Zakat fällig, wenn er aus dem Wahnsinn erwacht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die ursprüngliche Handlung des Verrückten; und das ist derjenige, der verrückt ist, wenn er volljährig wird, so ist er von der Zakat befreit. Wenn er jedoch von seiner Verrücktheit genesen ist, hat er nach einem Jahr nach seiner Genesung Anspruch auf Zakat, sofern er im Besitz des Nisab ist. Wie in der Erklärung der Wahrheiten (1: 252/253) erwähnt, und Gott weiß es besser.