Frage
Ein Ehepaar hat gemeinsam ein Grundstück mit ihrem Geld gekauft, und das Grundstück wurde auf den Namen des Ehemanns registriert. Als der Ehemann es verkaufen wollte, fragte die Ehefrau den Makler, zu welchem Preis er es verkaufen möchte, was den Ehemann wütend machte. Hat sie sich damit schuldig gemacht? Und falls ja, was ist die Sühne?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie einen Anteil am Grundstück hat, hat sie das Recht, nach dem Preis zu fragen. Der Ehemann muss vor dem Verkauf ihr Einverständnis einholen, dass der Verkaufspreis für sie angemessen ist. Der Ehemann ist im Unrecht, wenn er sich über sie ärgert, und sie trägt keine Schuld. Gott weiß es besser.