Die Erlaubnis der Ehefrau von ihrem Ehemann

Frage
Eine verheiratete Frau hat einen Job und Kinder, für die sie verantwortlich ist, und ihr Ehemann lebt im Ausland. Er verlangt von ihr, vor jeder Handlung um Erlaubnis zu bitten, und es reicht ihm nicht, dass sie ihn informiert; sie muss auf seine Erlaubnis warten, bevor sie die meisten ihrer Schritte unternimmt, die im Voraus vereinbart werden. Wenn jedoch etwas Neues passiert und sie ihm eine Nachricht sendet, um ihn zu informieren, und er nicht antwortet und sie dennoch ausgeht, ist das erlaubt? Was sind die Bedingungen für die Erlaubnis des Ehemanns in diesem Fall?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie darf nur mit vorheriger Erlaubnis ihres Ehemannes ausgehen, außer in dringenden Fällen wie dem Besuch ihrer Eltern und dem Kauf von notwendigen Dingen für das Haus und ähnlichem. In Fällen, in denen es keine Dringlichkeit gibt, muss sie um Erlaubnis bitten, und Gott weiß es besser.
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