Die Erhöhung des Preises zugunsten des Vermittlers beim Verkauf

Frage
Ein Immobilienbesitzer bittet einen Immobilienhändler, ihm eine Immobilie zu verkaufen, und hat einen bestimmten Betrag als Preis für die Immobilie festgelegt. Der Händler hat jedoch einen zusätzlichen Betrag über den vom Eigentümer festgelegten Betrag verlangt, der dem Händler zusteht. Ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, sich auf eine Gebühr für den Makler zu einigen, auch auf die genannte Weise, und Gott weiß es besser.
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