Frage
Mein Sohn war in einem Kindergarten angemeldet, und einen Monat vor dem Ende des Kindergartens habe ich ihn nicht geschickt, um die Kindergartenbeiträge nicht zu zahlen; denn ich habe kein Geld, obwohl ich bereits drei Viertel des Betrags bezahlt habe und nur noch ein Viertel übrig ist. Ist es erlaubt, den restlichen Betrag nicht zu zahlen, da mein Sohn nicht mehr zur Schule gegangen ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn Sie für ein ganzes Schuljahr an den Kindergarten gebunden sind, sind die Gebühren fällig, auch wenn Ihr Sohn nicht geht, es sei denn, es liegt ein offensichtliches Versagen der Schule vor oder es treten unvorhersehbare Umstände seitens des Staates auf, zum Beispiel. Wenn Ihre Verpflichtung monatlich ist, müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie das Studium abbrechen. In der Regel wird die Vereinbarung mit Kindergärten und privaten Schulen in der ersten Form getroffen, und Gott weiß es besser.