Frage
Eine Frau hat ein Gelübde abgelegt, dass sie einen bestimmten Betrag von eintausend syrischen Pfund verteilt, wenn etwas Bestimmtes eintritt. Dieses Gelübde hat eine lange Zeit zurückliegende Frist. Jetzt ist der Wert des syrischen Pfundes gesunken und entspricht nicht mehr dem Wert von zuvor. Sie hatte diesen Betrag für eine Witwe mit jungen Söhnen vorgesehen. Soll sie den Betrag zum neuen Wert verteilen und an die Witwe zahlen, die sie vorgesehen hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gelübde muss erfüllt werden, und sie ist verpflichtet, das zu leisten, was sie gelobt hat, und es fällt nicht von ihr ab, da es in der Schuld bleibt. Es ist ihr erlaubt, es an jede Person zu geben, die sie für geeignet hält, und Gott weiß es besser.