Die entschuldbaren Gründe für das Fastenbrechen im Ramadan

Frage
Was sind die entschuldbaren Gründe für das Fastenbrechen im Ramadan?
Antwort
Die entschuldbaren Gründe für das Fastenbrechen im Ramadan und die bestimmten Pflichten sind neun: dazu gehören Krankheit, Reisen, Zwang, Hunger, Durst, hohes Alter, Schwangerschaft, Stillen und der Dschihad im Wege Allahs. Diese Gründe lassen sich in zwei Kategorien einteilen: die erste ist eine Erlaubnis, wie bei der Angst vor einer Verschlimmerung des Schadens. Die zweite ist eine uneingeschränkte Erlaubnis, wie bei der Angst vor dem Untergang. Die berücksichtigte Angst, die das Fastenbrechen erlaubt, ist die, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund eines Anzeichens oder einer Erfahrung besteht, selbst wenn sie nicht vom Kranken kommt, wenn die Krankheit gleich ist, oder durch die Aussage eines fähigen, gläubigen Arztes, der unbekannt ist: das heißt, dessen Zustand nicht bekannt ist, und bei dem keine Unrechtmäßigkeit oder Gerechtigkeit festgestellt wurde. Siehe: Al-Badai 2: 97, Al-Fath Al-Qadir 2: 253, und Rad Al-Muhtar 2: 421.
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