Frage
Ich habe die Sühne für das Fasten wegen dauerhafter Unfähigkeit gegeben und sie meiner bedürftigen, behinderten Tochter übergeben, aber bevor sie sie annehmen konnte, sagte sie ihnen, dass sie sie im Namen von ihr spenden sollen. Ist das erlaubt? Und ist die Sühne des Vaters gültig, wenn er nicht in der Lage ist zu fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Entschädigung ist nur gültig, wenn die Phase der dauerhaften Unfähigkeit erreicht ist. Wenn jemand in der Lage ist zu fasten, sollte er die Entschädigung nicht zahlen, sondern das Fasten nachholen. Die Entschädigung wird an arme Menschen gezahlt, die nicht deine Kinder oder Eltern sind; sie darf nicht an Vorfahren oder Nachkommen gezahlt werden. Und Gott weiß es besser.