Die Entnahme der Miete aus dem Erbe

Frage
Wir sind Schwestern und unser Vater ist verstorben, und wir haben einen Bruder. Unser Vater, möge Allah ihm gnädig sein, hat ein Haus hinterlassen, das unser Bruder kaufen möchte, aber er kann uns unser Erbe nicht auf einmal auszahlen. Einige meiner Schwestern haben ihm offiziell zugestimmt, während andere noch nicht zugestimmt haben. Er beginnt, jeder von uns ihren Anteil auszuzahlen, sobald er etwas Geld hat. Meine Frage ist, ob wir das Recht haben, weiterhin unseren Anteil an den Mieten zu erhalten, für diejenigen, die ihren Anteil noch nicht erhalten haben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Verkauf zwischen Ihnen stattgefunden hat und eine Einigung darüber erzielt wurde, dann gehören die Mieten zum Anteil des Käufers. Wenn jedoch kein Kauf stattgefunden hat, sondern nur eine Einigung und Zustimmung, sodass dem Käufer gesagt wird, wann er mir meinen Anteil bezahlt hat, dann bleibt die Miete im Anteil der Erben, die davon profitieren. Und Gott weiß es besser.
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