Frage
Ein Angestellter aus der Stadt Jerash fährt täglich von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr nach Amman. Die Entfernung beträgt 52 km hin und 52 km zurück, und er arbeitet fünf aufeinanderfolgende Tage in der Woche. Darf er das Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet zusammenlegen und verkürzen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Diese Entfernung zählt nicht als die rechtmäßige Reise, für die man Erleichterungen in Anspruch nehmen kann, daher wird weder verkürzt noch zusammengefügt, und Gott weiß es besser.