Die Einhaltung der Wartezeit

Frage
Eine Frau hat ihren Ehemann vor dreißig Jahren verloren und hat sich aufgrund mangelnden Wissens nicht an die Wartezeit gehalten. Ist sie dafür schuld?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist der Frau verboten, sich nicht an die Vorschriften der Wartezeit zu halten, und sie hat durch ihr Handeln gesündigt. Sie muss Buße tun und um Vergebung bitten, und Gott weiß es besser.
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