Frage
Ich habe erfahren, dass ich der schafiitischen Rechtsschule angehöre. Ist es mir erlaubt, einer der einfacheren Rechtsschulen zu folgen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist einem Muslim nicht erlaubt, zwischen den Rechtsschulen nach dem leichteren zu wählen; denn das ist der Nachfolge des eigenen Begehrens. Er hat sich an seine Rechtsschule in ihren Urteilen zu halten. Wenn es ihm schwerfällt, ist es ihm erlaubt, zu einer anderen Rechtsschule zu wechseln, die er nachahmt, wenn er jemanden findet, der ihn dazu lehrt oder ihn darüber berät. Und Gott weiß es besser.