Die Einbeziehung der Hadsch in die Umrah für den Mekkaner

Frage
Was ist das Urteil über die Einbeziehung der Hadsch in die Umrah für den Mekkaner?
Antwort
Die Einfügung der Pilgerfahrt in die Umrah ist für den Mekkaner verboten, es sei denn, dass es ihm erlaubt ist, beide durchzuführen, und er wird als ein schlechter Karan betrachtet, und es ist ein Blutopfer zur Wiedergutmachung erforderlich, nicht zur Dankbarkeit. Siehe: Lubbab al-Manasik und der gleichmäßige Weg S. 106-407.
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