Frage
Ein Ehevertrag wurde vor etwa drei Jahren abgeschlossen, und das Brautgeld wurde nicht offiziell vor Gericht registriert. Jetzt wurde beschlossen, das Brautgeld gemäß dem, was im Ehevertrag vereinbart wurde, zu registrieren, aber es gab einen Streit zwischen den Eheleuten. Der Streitpunkt ist, dass die Währung des Landes an Wert verloren hat, und der Betrag, der zum Zeitpunkt des Vertrags vereinbart wurde, eine Quelle der Erniedrigung für die Ehefrau wäre, wenn er so geschrieben wird. Was ist die Lösung?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist notwendig, das zu zahlen und zu schreiben, was im Vertrag vereinbart wurde, egal was es ist; denn es wurde nur eine Mitgift vereinbart, wenn sich der Wert der Währung erheblich verändert hat, vielfach, dann ist der Wert für die Mitgift erforderlich, und Gott weiß es besser.