Die Ehefrau, die Ehebruch begangen hat, von der Sicht auf ihre Kinder abhalten

Frage
Habe ich das Recht, meiner geschiedenen Frau den Kontakt zu ihren Kindern zu verwehren, wenn ich sicher bin, dass sie Ehebruch begangen hat und ich sie deshalb geschieden habe?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Recht, die Kinder zu sehen, ist ein rechtlicher Anspruch für jeden der Elternteile, und es ist nicht erlaubt, dass einer von ihnen den anderen daran hindert, egal aus welchem Grund, und Gott weiß es besser.
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