Die dreifache Scheidung in einer Sitzung

Frage
Ich hatte einen heftigen Streit mit meiner Frau, und ich habe sie dreimal in Wut geschieden. Nach mehr als sieben Monaten habe ich mich von ihr getrennt. Ich habe einen der Imame in den Moscheen um Rat gefragt, und er sagte: Wenn deine Frau zum Zeitpunkt der Scheidung schwanger, stillend oder menstruierend war, tritt die Scheidung nicht in Kraft. Als ich sie geschieden habe, war sie schwanger. Jetzt leben wir wieder zusammen, und es sind vier Monate seit diesem Vorfall vergangen. Wie ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das, was dieser Mufti gesagt hat, ist nicht von Bedeutung, aber wenn dein Zorn so weit geht, dass du dich in deinem Verhalten von dem Gewöhnlichen entfernst, sei es durch Schlagen, Beschimpfen oder Zerschlagen, dann ist es nicht geschehen, es sei denn, es ist geschehen, und Gott weiß es am besten.
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