Frage
Ist es erlaubt, dass das Mädchen mit dem Verlobten kommuniziert, wenn die gesetzliche Sichtung zwischen den Verlobten stattgefunden hat, aber der Ehevertrag noch nicht abgeschlossen wurde?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, dass die Verlobten innerhalb der gesetzlichen Grenzen kommunizieren, sodass nur das Gesicht und die Hände gesehen werden. Sie sollte sich nicht für ihn schmücken, und ihre Gespräche sollten im Rahmen der erlaubten Dinge bleiben, um ein Kennenlernen zu ermöglichen. Ein Händedruck zwischen ihnen ist nicht erlaubt, da der Vertrag nicht besteht. Gott weiß es besser.