Die Bezeugung der Scheidung bei den Schiiten

Frage
Eine sunnitische Frau ist mit einem Schiiten verheiratet und er hat sie mit der dritten Scheidung geschieden und möchte sie jetzt zurücknehmen. Sie sagte zu ihm: Das ist nicht erlaubt. Er sagte zu ihr: Nach der Lehre der Schiiten benötigt die Scheidung wie die Ehe Zeugen. Bevor er sie geschieden hat, hat er den Unglauben ausgesprochen, also die Gotteslästerung. Ist die Scheidung gültig oder muss er nach der Lehre der Schiiten Zeugen dafür haben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie sollte dem Glauben der Sunniten folgen, dass eine Heiratsauflösung nach der dritten Scheidung nur nach der Heiratsaufnahme mit einem anderen Ehemann zulässig ist, und dass Zeugen bei der Scheidung nicht berücksichtigt werden, und Gott weiß es besser.
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