Die Bezahlung für gute Taten

Frage
Es ist bekannt, dass es nicht erlaubt ist, für das Lesen des Korans eine Bezahlung zu verlangen. Aber wie ist das Urteil über die Bezahlung für Folgendes: das Waschen der Toten, die rechtmäßige Beschwörung, das Halten einer Predigt durch weibliche Prediger und das Singen bei den Mawlid-Feiern?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, dafür eine Vergütung zu nehmen; denn es handelt sich um Nutzen und Wohltaten, von denen die Muslime profitieren. Und wer es tut, verschwendet seine Zeit dafür, und Gott weiß es am besten.
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