Frage
Es ist bekannt, dass es nicht erlaubt ist, für das Lesen des Korans eine Bezahlung zu verlangen. Aber wie ist das Urteil über die Bezahlung für Folgendes: das Waschen der Toten, die rechtmäßige Beschwörung, das Halten einer Predigt durch weibliche Prediger und das Singen bei den Mawlid-Feiern?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, dafür eine Vergütung zu nehmen; denn es handelt sich um Nutzen und Wohltaten, von denen die Muslime profitieren. Und wer es tut, verschwendet seine Zeit dafür, und Gott weiß es am besten.