Frage
Ich habe einem bestimmten Menschen gelobt, eine Umrah für seine verstorbene Mutter zu verrichten, aber aufgrund von Umständen konnte ich nicht zur Umrah gehen. Daher habe ich eine Kommission in Saudi-Arabien beauftragt, jemanden gegen Bezahlung zu beauftragen, um diese Umrah an meiner Stelle durchzuführen. Ist in diesem Fall mein Gelübde aufgehoben oder bleibt es weiterhin bestehen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie nicht in der Lage ist, die Umrah zu verrichten, kann sie eine Person oder eine Stelle mit der Durchführung beauftragen, und das Gelübde wird für sie aufgehoben, und Gott weiß es besser.