Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.

Die Beteiligung der Ehepartner an der Arbeit

Frage
Wenn die Ehepartner gemeinsam arbeiten und Geld verdienen, haben dann beide das Recht, über das Geld zu verfügen, oder ist das Recht auf Verfügung nur dem Ehemann vorbehalten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Geld gehört beiden gemeinsam im Maße dessen, was jeder von ihnen eingezahlt hat, und das Recht zur Verfügung steht jedem in dem Maße seines Anteils, auch wenn der andere nicht zustimmt; denn es ist sein Geld und sein Recht, auch wenn es zusammen mit dem anderen ist; denn dies ist eine Eigentumsgesellschaft, und das ist ihr Urteil, und Gott weiß es besser.
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