Frage
Ist es erlaubt, dass jemand, der an einer Entzündung der Stimmbänder leidet, den Koran nur mit seinen Augen und seinem Herzen liest, ohne die Zunge zu benutzen, da die Luft, die durch die Bewegung der Lippen und den Klang entsteht, sie belastet? Und erhält eine Frau, die in ihrem Gebetsraum sitzt, bis die Sonne aufgeht, den Lohn einer Pilgerfahrt (Hajj) und Umrah, oder ist es erforderlich, im Moschee zu sitzen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, das Lesen entweder durch Aussprechen mit der Zunge oder einfach durch Überfliegen nach Möglichkeit zu tun, und der Maßstab für den Lohn liegt im Nachdenken und Meditieren, nicht im Aussprechen. Die Frau sollte einen Platz im Haus einrichten, auch wenn er nur die Größe eines Gebetsteppichs hat, der als Moschee bezeichnet wird, in dem sie sich zurückzieht und zum Lobpreis sitzt. Sie hat den gleichen Lohn für das Sitzen in der Moschee wie die Männer, und Gott weiß es besser.