Frage
Meine Großmutter fastet nicht und stellt die folgende Frage: Sie hat eine Schuld in Form von Geld, die der Schuldner nicht zurückgezahlt hat. Ist es ihr erlaubt, ihn von der Rückzahlung zu befreien, indem sie den Betrag als Teil des Lösegeldes für das Fasten betrachtet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht korrekt, das Lösegeld als Ersatz für die Rückzahlung einer Schuld zu betrachten; denn ein Darlehen ist eine schwache Schuld, und das Lösegeld ist stärker als es, daher kann es nicht an dessen Stelle treten, und Gott weiß es besser.