Die Berücksichtigung des Überschusses aus den Haushaltsausgaben als Mitgift

Frage
Eine Frau spart kleine Beträge aus den Haushaltsausgaben, sodass sich ein ansehnlicher Betrag ohne Wissen des Ehemanns angesammelt hat. Kann sie dieses Geld als Mitgift betrachten und davon Gebrauch machen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Was der Ehefrau für die Haushaltsausgaben gegeben wird, bleibt ein Recht des Ehemanns und gehört ihr nicht; denn der Zweck ist, dass sie es für einige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Haus ausgibt, die dem Ehemann obliegen. Daher darf sie nicht ohne seine Erlaubnis darüber verfügen, und Gott weiß es besser.
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