Frage
Ich habe meiner bedürftigen Schwester einen Geldbetrag als Darlehen gegeben, mit einem schriftlichen Vertrag zwischen uns aus dem letzten Jahr. Ist es erlaubt, diesen Betrag in diesem Jahr von meinem Zakat-Vermögen abzuziehen, wenn ich darauf verzichte?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Diese Schuld zählt nicht zur Zakat; denn für die Gültigkeit der Zakat ist die Absicht der Zakat bei der Zahlung und der Übertragung an den Armen erforderlich, und in deinem Fall fehlen diese Bedingungen. Du kannst jedoch Zakat an sie zahlen und sie dann direkt zur Rückzahlung der Schuld auffordern, und Gott weiß es besser.