Frage
Zaid hat den Koran gelesen und die Belohnung für das Beenden an Abu Othman gewidmet, dessen Vater vor zwei Jahren gestorben ist. Dann gab Othman Zaid dafür zweitausend Dinar. Was ist das Urteil über das Annehmen dieses Geldes?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, für das Lesen des Korans eine Vergütung zu verlangen, und diese Vergütung ist unrein und muss gespendet werden. Gott weiß es besser.