Die Bekanntschaft zwischen einem Jungen und einem Mädchen über das Internet mit dem Ziel der Heiratsvermittlung

Frage
Ein Mädchen hat über das Internet einen Jungen in Amerika mit dem Ziel der Heiratsvermittlung kennengelernt. Diese Beziehung besteht seit 26 Tagen und ist mit dem Wissen der Eltern. Aufgrund der Umstände der Corona-Pandemie konnte der Junge nicht nach Jordanien kommen, um die Verlobung abzuschließen. Ist der Junge und das Mädchen schuldig? Und sind sie schuldig, wenn der Kontakt zwischen ihnen weiterhin besteht?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dieser Junge ist für das Mädchen ein fremder Mann, und es ist nicht erlaubt, eine Beziehung mit ihm zu haben, auch wenn die Eltern einverstanden sind, bevor es eine rechtliche Bindung durch Verlobung oder Vertrag gibt. Und Gott weiß es besser.

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