Frage
Ich erinnere mich, dass ich einmal gelesen habe, dass die Behandlung der Ehefrau, sei es bei Krankheit oder bei den Kosten für die Entbindung und so weiter, nicht zu den Pflichtunterhaltskosten des Ehemanns gehört, sondern dass er dies aus seiner guten Umgangsform tut. Ist dieses Urteil korrekt?
Antwort
Ich sage und mit Gott als Helfer: Dieses Gutachten ist religiös nicht korrekt, denn die Behandlung der Ehefrau ist eine Pflicht des Ehemanns, aber aus rechtlicher Sicht ist es nicht zwingend; denn es ist nicht geregelt, und Gott weiß es besser.