Frage
Es wird vorausgesetzt, dass das Vermögen, für das Zakat Pflicht ist, wachsend sein muss. Was ist mit Wachstum gemeint?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gemeinte mit dem Wachstum: Erstens: der Wert in den beiden Währungen (Gold und Silber) und was dem gleichkommt, nämlich das Geld, dessen Zakat fällig ist, auch wenn es nicht tatsächlich in Betrieb genommen oder vermehrt wird; denn Geld, Gold und Silber sind von Natur aus wachsend. Das Versäumnis, sie zu vermehren, ist ein Versagen des Besitzers, und er wird nicht von der Pflicht zur Zahlung der Zakat befreit. Zweitens: das Weiden bei den Tieren; das sind Schafe, Kühe und Kamele. Das Weidende ist das, das sich mit dem Weiden begnügt oder mehr als ein Jahr geweidet wird, und gemeint sind die, die zur Milch und Nachzucht geweidet werden. Drittens: die Absicht des Handels bei den Waren, das sind alle beweglichen und unbeweglichen Güter, mit Ausnahme von Gold, Silber, Geld, Kühen, Schafen und Kamelen, wie wenn jemand ein Auto oder ein Grundstück mit der Absicht kauft, es zu verkaufen, dann ist seine Zakat fällig. Im Gegensatz dazu, wenn er es kauft, um es zu vermieten oder zu besitzen und es später zu verkaufen, dann ist das keine Handelsabsicht. Die Handelsabsicht wird berücksichtigt, wenn der Grund für das Eigentum ein freiwilliger Grund ist: wie der Kauf, das Geschenk, das Testament, die Ehe, und der Vergleich über die Vergeltung. Wenn es jedoch ein zwingender Grund ist: wie das Erbe, dann ist die Zakat nicht fällig, auch wenn er es zur Handelsabsicht zum Zeitpunkt seines Eigentums beabsichtigt hat. Und Allah weiß es am besten.