Die Bedingung des Vormunds bei der Heiratsvermittlung seiner Tochter

Frage
Was ist das Urteil über den Vormund, der bei der Heiratsvermittlung seiner Tochter verlangt, dass die Möglichkeit, sie zu scheiden, schriftlich und nicht mündlich erfolgt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Scheidung ist ein ausschließliches Recht des Ehemanns und erfolgt mündlich, sie muss nicht schriftlich festgehalten werden. Ein solcher schriftlicher Zusatz hätte keinen Wert; die Scheidung erfolgt durch das Wort, und die schriftliche Festhaltung im Gericht dient nur der Dokumentation, und Gott weiß es besser.
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