Die Bedingung der Ehefrau, ihr Studium abzuschließen

Frage
Sie stellte vor der Eheschließung die Bedingung, ihr Studium abzuschließen, und es wurde darüber vereinbart. Nach der Hochzeit jedoch hinderten die Verwandten des Ehemanns sie am Studium, und sie gab ihre Bedingung wegen ihres Mannes auf. Jetzt sind die Verwandten der Ehefrau wütend auf sie wegen ihres Verzichts, und sie weiß nicht, was sie jetzt tun soll.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Bedingung der Bildung ist nur erforderlich, wenn die Bildungskosten vom Ehemann getragen werden, dann wäre dies ein Teil der Mitgift für sie. Wenn der Ehemann sich weigert, dass sie lernt, ist er verpflichtet, die Kosten für die Bildung zu zahlen; denn sie gehört zu ihrer Mitgift. Es ist jedoch für den Ehemann religiös verpflichtend, sich an das zu halten, was er ihr bezüglich der Bildung zugesichert hat; denn die Gläubigen halten sich an ihre Vereinbarungen. Wenn es im besten Interesse ist, dass die Bildung für dich und deine Kinder vorteilhaft ist, solltest du gute Leute einbeziehen, um so etwas zu verwirklichen, andernfalls nicht. Und Gott weiß es besser.
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