Frage
Ein Ehemann hat bei Zorn einen Scheidungsfluch auf seine Frau ausgesprochen und gesagt: "Wenn du deine Schwester besuchst, bist du geschieden." Danach erlaubte er ihr, ihre Schwester zu besuchen. Wie ist das Urteil über den Schwur, und ist die Scheidung eingetreten? Was sollte der Ehemann tun, und hat sie etwas zu befürchten, wenn sie nach seiner Erlaubnis geht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn im Zustand der Wut geschlagen, beschimpft oder zerbrochen wird, tritt die Scheidung nicht in Kraft. Wenn es nicht so ist und er beabsichtigt, sie vollständig zu verhindern, tritt die Scheidung in Kraft. Wenn er beabsichtigt, sie für eine bestimmte Zeit zu verhindern und sie nach Ablauf dieser Zeit geht, tritt die Scheidung nicht in Kraft. Er sollte den Mufti konsultieren, um die Situation zu klären, und Gott weiß es besser.