Frage
Muss das Eröffnungsgebet und die Zuflucht im Pflichtgebet und in der Sunnah gelesen werden, oder nur im Pflichtgebet? Und was ist, wenn der Betende vergisst, sie zu lesen?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Es ist empfohlen, das Eröffnungsgebet in der Pflicht und in der Sunnah zu lesen. Wenn man vergisst, es zu lesen, hat das keine Konsequenzen; denn es ist Sunnah, und Allah weiß es am besten.