Die Bedeutung, den Bräutigam über die Krankheit des Mädchens zu informieren

Frage
Meine Tochter hatte als Kind Anfälle und hat zwei Jahre lang behandelt, Gott sei Dank hat sie keine mehr. Jetzt ist sie im heiratsfähigen Alter. Wenn ein Bräutigam um ihre Hand anhält, sollte ich ihm dann sagen, dass sie Anfälle hatte, zumal es sein könnte, dass die Anfälle erblich sind? Denn wenn ich den Bräutigam informiere, könnte ich ihr Glück gefährden.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie keine chronische, ansteckende oder schädliche Krankheit hat, ist es nicht notwendig, den Heiratsantragsteller zu informieren, insbesondere wenn der Arzt gesagt hat, dass sie jetzt gesund ist. Offensichtlich hatte deine wertvolle Tochter in der Kindheit eine Krankheit, die dann verschwunden ist, also gibt es keinen Grund zur Information, und Gott weiß es besser.
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