Die Beauftragung zum Gebet für andere in der Al-Aqsa-Moschee

Frage
Darf ich jemanden, der in der Al-Aqsa-Moschee lebt, beauftragen, für mich freiwillige Gebete zu verrichten, im Austausch gegen einen Geldbetrag, weil er arm ist und ich nicht in der Lage bin, zur Al-Aqsa-Moschee zu gelangen und dort zu beten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, jemanden für das Gebet zu beauftragen; denn es ist eine körperliche Anbetung, die von der Person selbst vollzogen werden muss; denn niemand kann für jemand anderen beten. Und Gott weiß es besser.
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