Frage
Mein Vater ist seit zehn Jahren verstorben, und ich möchte eine Umrah für ihn machen, habe aber nicht die Möglichkeit, nach Mekka zu reisen. Ist es erlaubt, meinen Cousin mit der Umrah für meinen Vater zu beauftragen, da er gläubig ist und bereits die Pilgerfahrt und die Umrah gemacht hat? Was ist das Urteil dazu, was muss ich tun, und wird mein Geschenk für meinen Vater angenommen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, jemanden zu beauftragen, um für ihn die Umrah zu vollziehen, vorausgesetzt, die Person ist vertrauenswürdig und fromm. Alle guten Taten für den Verstorbenen werden mit Gottes Erlaubnis akzeptiert, und Gott weiß es am besten.