Die Bürgschaft des Ehemanns für ein Darlehen aus dem Frauensfonds

Frage
Darf ich meinen Ehemann für ein Darlehen aus dem Frauensfonds bürgen?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn dieser Fonds Zinsen gibt, auch wenn sie gering sind, ist das gegen die Scharia, daher ist es nicht erlaubt, von ihm zu nehmen oder für denjenigen zu bürgen, der von ihm nimmt; denn es ist Wucher, und Gott weiß es besser.

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