Die Bürgschaft des Ehemanns bei Krediten

Frage
Habe ich eine Sünde, wenn ich für meinen Mann einen Kredit bürge?
Antwort

Ich sage, und mit Gott und mit Erfolg: Wenn dein Ehemann ein rechtmäßiges Darlehen aufgenommen hat, ist es erlaubt, andernfalls, wenn es sich um ein zinsbasiertes Darlehen handelt, ist es dir nicht erlaubt, dafür zu bürgen. Gott weiß es besser.

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