Frage
Ein Paar hat sich auf eine Scheidung geeinigt, und im Ehevertrag beträgt die Mitgift insgesamt 200 Dinar, sowohl im Voraus als auch im Nachhinein. Dieser Vertrag wurde vor fünfzehn Jahren geschlossen. Soll er ihr jetzt 200 in bar geben oder den aktuellen Wert? Die Zeiten haben sich geändert, und Gold kostete früher 1000 Lira, jetzt sind es 20000.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift ist eine Schuld des Ehemanns, die er in Höhe ihres Wertes am Tag des Vertrags leisten muss; da die Veränderung der Währung erheblich ist, erfolgt die Zahlung nach dem Wert und nicht nach der Sache, und Gott weiß es besser.