Die Ausgaben der geschiedenen Frau und der Witwe für ihre Kinder

Frage
Wenn eine geschiedene Frau oder eine Witwe aus ihrem eigenen Geld für ihre Kinder ausgibt, und sie kein Erbe haben und der Kontakt zu ihrem Vater abgebrochen ist, ist sie dann verpflichtet, für sie zu sorgen, weil der Vater abwesend ist? Müssen die Kinder, wenn sie älter werden, ihr das Geld zurückzahlen, das sie für sie ausgegeben hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie in der Lage ist, für sie zu sorgen, dann ist sie verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen, wenn der Vater nicht vorhanden ist, und sie sind nicht verpflichtet, den Unterhalt an die Mutter zu zahlen; denn es ist ihre Pflicht, und Gott weiß es besser.
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