Frage
Eine Frau, deren Ehemann einen Scheideeid geschworen hat, wenn sie etwas online kauft, und manchmal verlangt, dass sie für ihn nach etwas online fragt, gilt der Eid? Und wie kann man diesen Eid aufheben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er beabsichtigt, sie daran zu hindern, überhaupt zu kaufen, sei es für sich selbst oder für andere, mit seiner Erlaubnis oder ohne, dann muss sie nicht kaufen, um die Scheidung zu vermeiden. Wenn er jedoch beabsichtigt, sie daran zu hindern, für sich selbst zu kaufen, dann gilt dies nur für diesen Fall, und es ist erlaubt, für andere zu kaufen, zum Beispiel. Und Gott weiß es besser.