Die Aufhebung der Mitgift der Frau

Frage
Wenn die Frau auf ihre Mitgift verzichtet und sie aufhebt, und dann wieder fordert, ist sie dann vollständig erloschen oder ist es ein festes Recht, das durch den Verzicht nicht erlischt, wobei die Mitgift zum Zeitpunkt des Vertrags nicht ausdrücklich genannt wurde und die Angelegenheit ihrem Einvernehmen überlassen wurde? Darf die Frau eine nicht benannte Mitgift, deren Wert nicht bekannt ist, aufheben?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift ist ein Recht der Frau und sie kann darauf verzichten. Wenn sie darauf verzichtet hat, hat sie kein Recht mehr, sie zu fordern. Aber normalerweise ist es in der Beziehung zwischen Ehepartnern eine Höflichkeit, sodass die Frau sagt: Ich möchte von dir die Mitgift nicht, und sie meint das nicht ernst; daher fatwaen wir, dass die Mitgift beim Ehemann bleibt und nicht erlischt.

Wenn sie jedoch keine Mitgift benannt haben, muss die Mitgift desgleichen für die Frau gelten, das ist die Mitgift, mit der ihre Schwester beispielsweise verheiratet wurde. Danach kann die Frau sie fordern oder darauf verzichten, und Gott weiß es besser.

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