Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift ist ein Recht der Frau und sie kann darauf verzichten. Wenn sie darauf verzichtet hat, hat sie kein Recht mehr, sie zu fordern. Aber normalerweise ist es in der Beziehung zwischen Ehepartnern eine Höflichkeit, sodass die Frau sagt: Ich möchte von dir die Mitgift nicht, und sie meint das nicht ernst; daher fatwaen wir, dass die Mitgift beim Ehemann bleibt und nicht erlischt.
Wenn sie jedoch keine Mitgift benannt haben, muss die Mitgift desgleichen für die Frau gelten, das ist die Mitgift, mit der ihre Schwester beispielsweise verheiratet wurde. Danach kann die Frau sie fordern oder darauf verzichten, und Gott weiß es besser.