Frage
Darf der Patientin, die eine Blutgerinnungsstörung hat und das Krankenhaus aufsucht, die Erlaubnis erteilt werden, nach einer anderen Meinung zu handeln, dass der Blutfluss das Wudu nicht ungültig macht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Man gibt keine Auskunft nach der anderen Lehre, es sei denn in Notfällen, und es zeigt sich keine Notwendigkeit dafür, und Gott weiß es besser.